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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Aufenthalte in den Ferienwohnungen Turm I und Turm II von Val Mira. Stand: September 2026.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge über die Ferienwohnungen „Turm I“ und „Turm II“ von Val Mira, Rotwand 26, Lengstein, 39054 Ritten (BZ), Italien.
Vertragspartner ist Lang Stefan, Urlaub auf dem Bauernhof, eingetragen im Gemeindeverzeichnis der Gemeinde Ritten unter Nr. 21072.170, Partita IVA IT 02720670211 (im Folgenden „Gastgeber“).
Bei Buchungen über Online-Portale (z. B. Booking.com) gelten vorrangig die dort bei der Buchung angezeigten Bedingungen.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Eine Anfrage über das Formular auf dieser Website, per E-Mail oder telefonisch ist unverbindlich. Der Beherbergungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Gastgeber die Buchung schriftlich (in der Regel per E-Mail) bestätigt. Die Buchungsbestätigung enthält Zeitraum, Turm, Personenzahl, Preis und die Zahlungsbedingungen.

3. Preise und Leistungen

Es gilt der in der Buchungsbestätigung genannte Preis pro Turm und Aufenthalt. Enthalten sind die Nutzung des gebuchten Turms, die Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Pooltücher und Bademäntel, WLAN, ein Parkplatz am Hof sowie die Mitbenutzung des Infinity Pools, der ausschließlich den Gästen der beiden Türme zur Verfügung steht. Ab sieben Nächten ist eine Zwischenreinigung inbegriffen.
Nicht enthalten ist die Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe); sie wird zusätzlich berechnet. Zusatzleistungen wie Wäscheservice, privater Shuttle, Hofprodukte oder ein Frühstückskorb (auf Wunsch) werden gesondert berechnet. Ein Frühstücksservice wird nicht angeboten.

4. Zahlung

Der Gesamtpreis ist mit der Buchungsbestätigung sofort zu 100 % fällig. Die möglichen Zahlungsarten werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann der Gastgeber nach erfolgloser Erinnerung vom Vertrag zurücktreten; in diesem Fall gelten die Stornobedingungen unter Punkt 5.

5. Stornierung durch den Gast

Eine Stornierung ist schriftlich (per E-Mail an info@val-mira.it) zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang beim Gastgeber.
• bis 60 Tage vor Anreise: vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen
• 60 bis 30 Tage vor Anreise: Rückerstattung von 50 % des Gesamtpreises
• weniger als 30 Tage vor Anreise, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise: keine Rückerstattung
Bei höherer Gewalt oder nachgewiesener Reiseunfähigkeit (z. B. Krankheit mit ärztlichem Attest) entscheidet der Gastgeber im Einzelfall. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. Umbuchung

Eine Umbuchung ist bis 30 Tage vor Anreise einmalig kostenlos möglich, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

7. Kein Widerrufsrecht

Für Beherbergungsverträge zu einem bestimmten Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (Art. 59 Abs. 1 lit. n des italienischen Verbraucherschutzgesetzes, Codice del Consumo). Es gelten ausschließlich die Stornobedingungen unter Punkt 5.

8. Belegung, Mindestaufenthalt, An- und Abreise

Jeder Turm bietet Platz für höchstens vier Personen, Kinder eingeschlossen. Aufgenommen werden Gäste ab 14 Jahren; Babybetten werden nicht angeboten. Der Mindestaufenthalt beträgt drei Nächte. Die Anreise ist ab 16 Uhr möglich, die Abreise erfolgt bis 11 Uhr. Ein späterer Check-out ist nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache möglich. Bitte teilen Sie uns eine voraussichtlich späte Ankunft rechtzeitig mit. Besucher, die nicht in der Buchung angegeben sind, bitte nur nach Absprache.

9. Gästemeldung

Nach italienischem Recht (Art. 109 TULPS) ist der Gastgeber verpflichtet, alle beherbergten Personen bei der Ankunft der Quästur zu melden. Bitte halten Sie dafür für jede mitreisende Person einen gültigen Ausweis bereit. Die Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) ist nicht im Preis enthalten und wird zusätzlich nach den geltenden Bestimmungen der Gemeinde Ritten erhoben.

10. Hausordnung

Val Mira ist für ruhige Aufenthalte gedacht: keine Feiern und keine laute Musik. Rauchen, auch von E-Zigaretten, ist nur im Außenbereich erlaubt. Haustiere sind in den Türmen nicht gestattet. Die Türme verteilen sich über drei Ebenen mit Treppen und sind nicht barrierefrei.
Die Nutzung des Infinity Pools erfolgt auf eigene Gefahr; eine Badeaufsicht gibt es nicht. Minderjährige nutzen den Pool nur in Begleitung Erwachsener. Bitte keine Glasflaschen im Poolbereich. Der Müll ist nach Papier, Glas, Dosen und Restmüll zu trennen.

11. Pflichten und Haftung des Gastes

Der Gast behandelt den Turm und die Einrichtung sorgfältig und meldet Schäden umgehend. Für Schäden, die er oder seine Mitreisenden schuldhaft verursachen, haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann der Gastgeber den Vertrag fristlos beenden; eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

12. Haftung des Gastgebers

Der Gastgeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für eingebrachte Sachen der Gäste gelten die Art. 1783 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile). Kann der gebuchte Turm aus Gründen, die der Gastgeber nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), nicht zur Verfügung gestellt werden, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt italienisches Recht. Ist der Gast Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen Staat der EU, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand; im Übrigen ist Gerichtsstand Bozen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.

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Architektur, Aussicht und Ruhe.

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© 2026 Val Mira · Urlaub auf dem Bauernhof · Gemeinde Ritten · Reg.-Nr. 21072.170 · CIN IT021072B5A7KL6TZM

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